Leider hat der deutsche Gesetzgeber zum 01.08.05 die Gesetzeslage dahingehend geändert, dass nach den Bestimmungen des deutschen Heilmittelgesetzes bzw. Heilmittelwerbegesetzes künftig keine Vorher/Nachher Bilder (dies gilt auch für schematische Darstellungen) von ästhetisch plastischen Behandlungen gezeigt werden dürfen. In einem persönlichen Beratungsgespräch kann ich Ihnen jedoch Bilder von bereits erfolgten Operationen zeigen.